05.04.04.10 (Nordrhein-Westfalen) Planen von Arbeitsfolgen (Fertigungsplaner/-in 2)
- Laufende Nr
- 269
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.04
- SYS_3
- 05.04.04
- SYS_4
- 05.04.04.10
- ORGEINHEIT
- Planung
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Produktionsplanung
- ERAAA
- Planen von Arbeitsfolgen (Fertigungsplaner/-in 2)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 13
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Ähnlichkeits- und Wiederholungsplanun- gen von Arbeitsfolgen und Arbeitsgängen
Arbeitsgänge, Arbeitsfolgen, Betriebsmittel unter Berücksichtigung bekannter Fertigungsverfahren und Zeitdaten planen. Dabei sind auch arbeitswissenschaftliche, fertigungstechnische und betriebswirtschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. An Hand der geplanten Fertigungsprogramme die notwendigen Fertigungskapazitäten feststellen, Soll-Ist-Vergleiche durchführen. Kosten für Eigen- und Fremdfertigung errechnen, Alternativen aufzeigen. Arbeitskräftebedarf ermitteln, Fertigungskosten errechnen,
technische Unterlagen auf dem neuesten Stand halten. Freigabedaten, Einsatztermine überprüfen.
Vorschläge zu fertigungsgerechten Gestaltung von Bauteilen machen, ggf. konstruktive Änderungen (Maße, Toleranzen, Werkstoffe usw.) und Änderungen an Fertigungsverfahren anregen.
Planen der Betriebsmittel
Kapazitäts- und Belegungspläne für die Betriebsmittel aufstellen. Art und Anzahl der erforderlichen Betriebsmittel festlegen. Kosten abschätzen und Vorschlag für interne bzw. externe Beschaffung erarbeiten ggf. Beschaffung veranlassen.
Führen des Fertigungsplanes
Fertigungsablauf festlegen, Arbeitsgänge, Arbeitsfolgen und Betriebsmittel beschreiben, ggf. optimale Losgrößen ermitteln. Zeitdaten übernehmen. Dokumentation über Fertigungsablauf einschließlich Maschineneinstelldaten in Fertigungsplänen erstellen. Planungsgrößen mit Produktion abstimmen und festlegen. Planungsdaten (Abläufe, Planzeiten usw.) abstimmen. Bestehende Fertigungspläne auf Verbesserungspotentiale prüfen und hierzu Vorschläge erarbeiten.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Wegen erforderlicher Kenntnisse über industrieller Herstellungstechniken, z.B. Zerspanungsverfahren, und deren Beherrschung abgeschlossene mindestens dreijährige einschlägige Berufsausbildung, z.B. Zerspanungsmechaniker, und wegen der Beherrschung von Planungsprozessen von komplexeren Arbeitsfolgen zusätzliche Fachkenntnisse, die einer zweijährigen Fachausbildung entsprechen bzw. gleichwertig sind, z.B. Staatlich geprüfte(r) Techniker/-in oder REFA-Techniker/-in). | 10 | 81 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Wegen der besonderen Kenntnisse der Produkte, der Produktion, der Fertigungsabläufe und -verfahren sowie der Umsetzung von arbeitswissenschaftlichen, fertigungstechnischen und betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen mehr als drei Jahre. | 2 | 12 |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Für das selbständige Planen von Betriebsmitteln und Führen des Fertigungsplanes sind unter Beachtung weniger Eckpunkte keine weiteren Vorgaben mit einem großen Spielraum vorhanden. | 4 | 30 |
| 3. | Kooperation Für die Abklärung von Plandaten (Arbeitskräfte, Kapazitäts- und Belegungspläne, optimale Losgrößen u.Ä.) mit den beteiligten Stellen (Fertigungssteuerung, Produktion, …) sind Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstimmung wegen Ähnlichkeits- und Wiederholplanungen regelmäßig erforderlich. | 4 | 15 |
| 4. | Mitarbeiterführung Kein Führen erforderlich. | 1 | 0 |
| Punkte Gesamt | 138 |