Aufgaben Datenbank

05.04.04.10 (Nordrhein-Westfalen) Planen von Arbeitsfolgen (Fertigungsplaner/-in 2)

Laufende Nr
269
SYS_1
05
SYS_2
05.04
SYS_3
05.04.04
SYS_4
05.04.04.10
ORGEINHEIT
Planung
UNB
Dienstleistungen
AUFGFAM
Produktionsplanung
ERAAA
Planen von Arbeitsfolgen (Fertigungsplaner/-in 2)
Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
EG 13
NS
NV
SAC
SAH

EA

Teilaufgaben

Ausführliche Beschreibung

Ähnlichkeits- und Wiederholungsplanun- gen von Arbeitsfolgen und Arbeitsgängen

Arbeitsgänge, Arbeitsfolgen, Betriebsmittel unter Berücksichtigung bekannter Fertigungsverfahren und Zeitdaten planen. Dabei sind auch arbeitswissenschaftliche, fertigungstechnische und betriebswirtschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. An Hand der geplanten Fertigungsprogramme die notwendigen Fertigungskapazitäten feststellen, Soll-Ist-Vergleiche durchführen. Kosten für Eigen- und Fremdfertigung errechnen, Alternativen aufzeigen. Arbeitskräftebedarf ermitteln, Fertigungskosten errechnen,

technische Unterlagen auf dem neuesten Stand halten. Freigabedaten, Einsatztermine überprüfen.

Vorschläge zu fertigungsgerechten Gestaltung von Bauteilen machen, ggf. konstruktive Änderungen (Maße, Toleranzen, Werkstoffe usw.) und Änderungen an Fertigungsverfahren anregen.

Planen der Betriebsmittel

Kapazitäts- und Belegungspläne für die Betriebsmittel aufstellen. Art und Anzahl der erforderlichen Betriebsmittel festlegen. Kosten abschätzen und Vorschlag für interne bzw. externe Beschaffung erarbeiten ggf. Beschaffung veranlassen.

Führen des Fertigungsplanes

Fertigungsablauf festlegen, Arbeitsgänge, Arbeitsfolgen und Betriebsmittel beschreiben, ggf. optimale Losgrößen ermitteln. Zeitdaten übernehmen. Dokumentation über Fertigungsablauf einschließlich Maschineneinstelldaten in Fertigungsplänen erstellen. Planungsgrößen mit Produktion abstimmen und festlegen. Planungsdaten (Abläufe, Planzeiten usw.) abstimmen. Bestehende Fertigungspläne auf Verbesserungspotentiale prüfen und hierzu Vorschläge erarbeiten.

BBG

StufePunkte
1.1.Arbeitskenntnisse
1.2.Fachkenntnisse
Wegen erforderlicher Kenntnisse über industrieller Herstellungstechniken, z.B. Zerspanungsverfahren, und deren Beherrschung abgeschlossene mindestens dreijährige einschlägige Berufsausbildung, z.B. Zerspanungsmechaniker, und wegen der Beherrschung von Planungsprozessen von komplexeren Arbeitsfolgen zusätzliche Fachkenntnisse, die einer zweijährigen Fachausbildung entsprechen bzw. gleichwertig sind, z.B. Staatlich geprüfte(r) Techniker/-in oder REFA-Techniker/-in).
1081
1.3.Berufserfahrungen
Wegen der besonderen Kenntnisse der Produkte, der Produktion, der Fertigungsabläufe und -verfahren sowie der Umsetzung von arbeitswissenschaftlichen, fertigungstechnischen und betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen mehr als drei Jahre.
212
2.Handlungs- und Entscheidungsspielraum
Für das selbständige Planen von Betriebsmitteln und Führen des Fertigungsplanes sind unter Beachtung weniger Eckpunkte keine weiteren Vorgaben mit einem großen Spielraum vorhanden.
430
3.Kooperation
Für die Abklärung von Plandaten (Arbeitskräfte, Kapazitäts- und Belegungspläne, optimale Losgrößen u.Ä.) mit den beteiligten Stellen (Fertigungssteuerung, Produktion, …) sind Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstimmung wegen Ähnlichkeits- und Wiederholplanungen regelmäßig erforderlich.
415
4.Mitarbeiterführung
Kein Führen erforderlich.
10
Punkte Gesamt138